Statuten

Version 1.0, verabschiedet an der ersten Mitgliederversammlung am 3.12.2021

1 Name und Sitz

Der Verein «Zolawi» ist ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein nach dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Artikel 60ff) mit Sitz in Mönchaltdorf.

2 Zweck und Ziel

Zweck des Vereins ist die koordinierte Organisation und Verwaltung rund um die
Gemüseabonnements sowie deren Verteilung an die Bezügerinnen. Er dient als Gefäss zum Abschluss von Verträgen und der Pflege des Austausches unter den Mitgliedern. Der Verein stellt sicher, dass SlowGrow das Gemüse in der vereinbarten Menge abgenommen wird und die Abnehmerinnen ihre Ware entsprechend dem gelösten Abo erhalten.

3 Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen werden. Jedes Mitglied trägt im Rahmen seiner Möglichkeiten zum Gelingen des Vereinszweckes bei.

4 Mitglieder

Der Beitritt zum Verein Zolawi berechtigt zum Erwerb eines Gemüseabos. Dieses ist ein Betriebsjahr von Januar bis Dezember gültig.
Eine Gönnerschaft ist möglich. Sie unterstützen die «Zolawi», beziehen aber kein Gemüse.
Gönner*innen werden zur Mitgliederversammlung eingeladen und sind stimmberechtigt.

4.1 Aufnahme von Mitgliedern

Neumitglieder werden durch Einreichen des Beitrittsformulars aufgenommen. Mit dem Einreichen des Beitrittsformulars anerkennen sie die Statuten und das Betriebsreglement. Eine Neumitgliedschaft ist jeweils auf ein neues Betriebsjahr möglich.

4.2 Austritt von Mitgliedern

Der Austritt aus dem Verein kann mit einer schriftlichen Kündigung zuhanden des Vorstandes zwei Monate im Voraus (Ende Oktober) auf das Ende eines Betriebsjahres (Ende Dezember) erklärt werden.
Es liegt im Ermessen des Vorstandes, Gesuche auf vorzeitigen Austritt zu bewilligen.
Mitglieder, welche den Zweck des Vereins gefährden, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.

4.3 Versicherung der Mitglieder

Der Verein «Zolawi» übernimmt keine Haftung bei Unfällen oder Schäden, die auf dem Betriebsgelände von Slowgrow und bei den Lieferungen entstehen. Darin sind Unfälle oder Schäden, die gegenüber Dritten entstehen eingeschlossen.
Der Vorstand empfiehlt den Mitgliedern eine Haftpflichtversicherung, sowie eine Unfallversicherung.

5 Organe

5.1 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich vor Beginn jedes neuen Geschäftsjahres (November oder Dezember) statt. Sie wird vom Vorstand mindestens 30 Tage vor der Versammlung unter Angabe der Traktanden einberufen. Anträge der Mitglieder müssen mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit durch den Vorstand oder jedes einzelne Mitglied einberufen werden. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder
beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse im Allgemeinen mit dem einfachen Mehr der Stimmenden.
Bei Stimmengleichheit bei Wahlen das Los. Bei Beschlüssen gibt es keine Stichentscheide, die Vereinsmitglieder sind um Konsensfindung bemüht. Für die Änderung der Statuten und die Auflösung des Vereins ist eine 2/3 Mehrheit der Stimmenden nötig. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand geleitet.

5.2 Aufgaben der Mitgliederversammlung

  • Abnahme des Jahresberichtes
  • Genehmigung der Jahresrechnung
  • Genehmigung des Budgets
  • Festsetzung des Mitgliederbeitrages und der Höhe der Anteilscheine
  • Entlastung des Vorstandes
  • Änderung und Festsetzung der Statuten
  • Auflösung des Vereins

5.3 Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich grundsätzlich aus einer Präsidentin/einem Präsidenten, einer Kassierin/einem Kassier, einer Aktuarin/einem Aktuar, Beisitzerin/Beisitzer sowie einem Vertreter von SlowGrow zusammen und wird an der Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt.

  • Die Aktuarin / der Aktuar ist Teil der Arbeitsgruppe «Kommunikation»
  • Die Kassierin / der Kassier ist Teil der Arbeitsgruppe «Finanzen»
  • Die Präsidentin / der Präsident muss keiner Arbeitsgruppe angehören

Die zweimonatlichen Sitzungen werden protokolliert, die Protokolle können von den Mitgliedern eingesehen werden. Der Vorstand arbeitet in der Regel ehrenamtlich.

5.4 Aufgaben des Vorstandes

  • Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen
  • Erstellung und Genehmigung des Betriebsreglements
  • Aufnahme von neuen Vereinsmitgliedern
  • Führen der Vereinsfinanzen
  • Koordination der anfallenden Arbeiten
  • Einberufung der Mitgliederversammlung

6 Finanzen

Mitglieder richten einen jährlichen Vereinsbeitrag von CHF 50.-, dieser wird von der Mitgliederversammlung jährlich festgelegt. Dieser wird für Ausgaben im Rahmen der Tätigkeit des Vereins verwendet.

Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus:

  • den jährlichen Mitgliederbeiträgen
  • Darlehen, Schenkungen, Spenden

Mögliche Ausgabenbereiche sind:

  • Betrieb und Unterhalt einer Website
  • Kosten für Betrieb eines geeigneten, webbasierten Administrationstools
  • Kleinmaterial
  • Kosten zur Organisation eines Aktionstages oder eines Vereinsfests (Verpflegung, Künstler, Technik)
  • Kosten und Gebühren zur Kontoführung
  • Grössere Beträge müssen durch den Vorstand und der Betriebsgruppe bewilligt werden.

7 Auflösung

Der Verein kann durch eine 2/3 Mehrheit der Stimmenden der Mitgliederversammlung aufgelöst
werden. Über die Verwendung eines allfälligen Überschusses entscheidet die Hauptversammlung. Der
Vorstand organisiert die Auflösung.8 Inkrafttreten

8 Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung am 03.Dezember 2021 genehmigt